Sie haben einen Auszubildenden mit Unterstützungsbedarf? Lesen Sie hier welche Instrumente und Programme Ihnen und Ihren Auszubildenden helfen
können.
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von 6 bis maximal 12 Monaten. Durch Arbeitsagentur oder das jeweilige Jobcenter wird dem Arbeitgeber auf Antrag ein Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 243 Euro monatlich finanziert (Stand 08/2019), zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte Jugendliche können während der Teilnahme an einer EQ durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung ermöglichen und können auch mit EQ gekoppelt werden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen sind so gestaltet, dass ein individueller Förderbedarf nur durch einzelne Unterstützungsangebote abgedeckt werden kann beispielsweise durch Stützunterricht:
sowie:
Von einer Ausbildung in Teilzeit profitieren alle Beteiligten - von den Auszubildenden über die Betriebe sogar die Gesellschaft.
Die Intention der Assistierten Ausbildung (AsA) ist es benachteiligte junge Menschen, die sie beispielsweise in ihrem Betrieb ausbilden, von einem durch die Arbeitsagentur beauftragten Bildungsträger intensiv und kontinuierlich zu unterstützen. Hilfestellung gibt es bei Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb, Problemen mit Prüfungen.
Jugendliche ohne oder mit einem schlechten Schulabschluss, oder mit Migrationshintergrund brauchen eine Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen. Unterstützen Sie diese jungen Menschen bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben.
Im Rahmen der dualen Ausbildung sind Kammern und Innungen aufgrund des § 65 des Berufsbildungsgesetzes und § 42 l Handwerksordnung dafür verantwortlich, „die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen in Ausbildung und Prüfungen zu berücksichtigen“.
Der Nachteilsausgleich soll gewährt werden, damit die individuelle Beeinträchtigung einen jungen Menschen in der Ausbildung, insbesondere in Prüfungen nicht behindert.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat hierzu 2018 eine Denkwerkstatt durchgeführt unter dem Titel: "Nachteilsausgleich in der beruflichen Ausbildung: Was für wen, wann und wie?"
oikos-plus - Ausbildungsoffensive Hauswirtschaft
entstanden aus einem JOBSTARTER plus-Projekt des Diakonischen Werks Württemberg
Von 1. September 2019 bis 31. August 2020: "Unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg"
Diese Homepage wird seit dem 01.09.2020 betreut durch das Innovations- und Kompetenzzentrum Hauswirtschaft Baden-Württemberg
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